BAFA FÖRDERUNG - PSAL® SN Stickstoffanlagen / Druckluftanlagen
Bundesförderung für Stickstoffanlagen & Druckluftanlagen
Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten der BAFA für folgende Module im Bereich der Stickstoffanlagen für Prozessoptimierung sowie für Druckluftanlagen. Unser Team berät Sie gern bei Fragen unter der Telefonnummer 069 380 - 3740.
GEFÖRDERT WERDEN:
Unternehmen die nicht mehr als 200.000 € Fördermittel nach „De-minimis“ im betreffenden sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren erhalten haben.
KMU (Klein- und Mittelständige Unternehmen) erhalten bis zu 40% Förderung auf die PSAL® SN Anlagen.
Keine KMU (Klein- und Mittelständige Unternehmen) erhalten bis zu 30% Förderung auf die PSAL® SN Anlagen
WAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN
FÜR STICKSTOFFANLAGEN
1. Beantragung und Genehmigung muss vor Bestellung erfolgen
2. Das Einsparpotential wird ermittelt
3. Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater
DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN
FÜR DRUCKLUFTANLAGEN
1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen
2. Direkte Einreichung ohne Konzept möglich
Förderung für Maßnahmen aus Modul 1
Querschnittstechnologien
Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten.
Förderung nach: De-minimis-Verordnung
Die Nebenkosten sind nur bis zu einem Anteil von 30 Prozent der Investitionskosten förderfähig.
Förderung für Maßnahmen aus Modul 2
Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten.
Förderung nach: De-minimis-Verordnung
Förderung für Maßnahmen aus Modul 3
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten.
Förderung nach: De-minimis-Verordnung
Förderung für Maßnahmen aus Modul 4
Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten bei Abwärmeerschließung und außerbetrieblicher Abwärmenutzung − Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten.
Umfasst das Vorhaben auch Maßnahmen nach Modul 2, so können die mit diesen Maßnahmen eingesparten Tonnen Kohlenstoffdioxid bei der Ermittlung der maximalen Tilgungszuschusshöhe mit angerechnet werden.
