BAFA FÖRDERUNG 2024 für Stickstoffgeneratoren - Druckluftanlagen & Gasmischer

Jetzt Bundesförderung für Stickstoffanlagen, Gasmischer & Druckluftanlagen sichern

Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten der BAFA für folgende Module im Bereich der N2 Stickstoffanlagen & Stickstoffgeneratoren für Prozessoptimierung, sowie für Druckluftanlagen & Gasmischer.

Sie brauchen einen Energieberater? Unser Team berät Sie bei Fragen unter der Telefonnummer 069 380 - 3740.

GEFÖRDERT WERDEN:

Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter) erhalten bis zu 45% Förderung vom Invest
Mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter) erhalten bis zu 35% Förderung vom Invest
Große Unternehmen (≥250 Mitarbeiter) erhalten bis zu 25% Förderung vom Invest

FÖRDERFÄHIGE ANLAGEN:

  • INFINIT PSAL® SN

  • INFINIT PSAE

  • INFINIT N-KAT STANDALONE

  • INFINIT AIRCO MIXGAS

DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN

FÜR STICKSTOFFANLAGEN

  • 1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen

  • 2. Das Einsparpotential wird individuell ermittelt

  • 3. Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater

DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN

FÜR DRUCKLUFTANLAGEN

  • 1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen

  • 2. Direkte Einreichung ohne Konzept möglich

DAS MÜSSEN SIE TUN - FÖRDERVORGABEN

FÜR GASMISCHER - MIXGAS

  • 1. Beantragung muss vor Bestellung erfolgen

  • 2. Das Einsparpotential wird ermittelt

  • 3. Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen beim BAFA gelisteten Energieberater



Förderung für Maßnahmen aus Modul 1

Querschnittstechnologien

  • Bis zu 25% für kleine Unternehmen, 20% für mittlere Unternehmen der förderfähigen Kosten

  • Förderung nach: Artikel 38 AGVO

  • Die Nebenkosten sind bis zu einem Anteil von 30% der Investitionskosten förderfähig

  • Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro

Förderung für Maßnahmen aus Modul 2

Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

  • Bis zu 60% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen

  • Förderung nach: Artikel 41 AGVO

  • Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro

Förderung für Maßnahmen aus Modul 3

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

  • Bis zu 45% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen

  • Förderung nach: Artikel 38 AGVO

  • Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro

Förderung für Maßnahmen aus Modul 4

Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Bis zu 45% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen

  • Bis zu 40% der förderfähigen Investitionsmehrkosten bei Abwärmeerschließung und für Maßnahmen außerbetrieblicher Abwärmenutzung − Dekarboniserungsbonus bis zu 10% zusätzlich zur Investition

  • Förderung nach AGVO oder De- minimis-Verordnung

  • Maximaler Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro

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